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Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten: Verlängerung
Leistungsbeschreibung
Die Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten kann auf Antrag um längstens fünf Jahre verlängert werden. Die Verlängerung wird im Prüfbuch erteilt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG – Genehmigungsstelle Fliegende Bauten.
TÜV NORD Systems GmbH & Co. KGWelche Unterlagen werden benötigt?
- Prüfbuch
- Mängelfreier Prüfbericht über die Anlage von einem Sachverständigen für fliegende Bauten
Welche Gebühren fallen an?
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)Welche Fristen muss ich beachten?
Die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt werden.
Rechtsgrundlage
§ 75 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)Anträge / Formulare
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer (PDF)Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Rathaus
Ansprechpartner
Allgemeiner Kontakt