Bürger-Info-System
Sachkundeprüfung zum Vermitteln und Beraten von Versicherungen
Leistungsbeschreibung
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für Versicherungsvermittlerinnen/Versicherungsvermittler und Versicherungsberaterinnen/Versicherungsberater ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch erfolgreiches Ablegen einer Prüfung.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Rathaus
Ansprechpartner
Allgemeiner Kontakt