Bürger-Info-System
Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern
Leistungsbeschreibung
Masthühner darf nur halten, wer im Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Stelle über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
04.04.2017
Rathaus
Ansprechpartner
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