Aktuelles

Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)

zum 01.08.2025 suchen wir motivierte Auszubildende (m/w/d) für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten.

Die Samtgemeinde Jümme sucht zum 01. August 2025 eine/n Auszubildende/n zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und gliedert sich in berufspraktische und theoretische Abschnitte.

Das bringst du mit:
  • mindestens einen Sekundarabschluss I oder einen gleichwertigen Bildungsstand; die Fächer Mathematik, Deutsch, Englisch und Politik sollten mindestens die Note „befriedigend“ aufweisen,
  • gute Allgemeinbildung und Ausdrucksfähigkeit, gute Umgangsformen, Kontakt- und Einsatzfreudigkeit,
  • Interesse an rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen sowie politischen Zusammenhängen,
  • selbstständiges und kooperatives Arbeiten.
Das erwartet dich:
  • eine umfangreiche praktische Ausbildung in der Gemeindeverwaltung,
  • Vergütung, Urlaub und Arbeitszeiten gemäß den tariflichen Bestimmungen des öffentlichen Dienstes (TVAöD),
  • eine breit gefächerte theoretische Ausbildung an der BBS I in Leer und am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Oldenburg.

Nähere Informationen zum Ablauf der Ausbildung und zu den theoretischen Lerninhalten gibt es unter www.nsi-hsvn.de. Schwerbehinderte und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Freude am Umgang mit Menschen sind wesentliche Grundlagen einer Ausbildung in unserem Hause. Wenn du an einer interessanten und vielfältigen Ausbildung interessiert bist, freuen wir uns auf deine Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse – insbesondere Abschlusszeugnis und/oder letztes Schulzeugnis) bis zum 04.10.2024 per E-Mail an bewerbung@juemme.de oder postalisch an:

Samtgemeinde Jümme,
Rathausring 8-12,
26849 Filsum
www.juemme.de

Nähere Informationen erhältst du ebenfalls bei Frau Specht, Tel. 04957/9180-11.

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.