Wahl des zehnten europäischen Parlaments

Am 09. Juni 2024 steht die Wahl des zehnten eruopäischen Parlaments an. Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, sich als Wahlhelfer für die Europawahl zu engagieren. Ihre Unterstützung ist für einen reibungslosen Ablauf der Wahl zum zehnten Europäischen Parlament von entscheidender Bedeutung.

Als Wahlhelfer werden Sie in einem Wahllokal Ihrer Gemeinde eingesetzt. Dort wird ein Wahlvorstand gebildet, der aus maximal sieben Personen besteht und sicherstellt, dass alle Abläufe ordnungsgemäß durchgeführt werden. Der Wahlvorstand setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen, darunter eine Wahlvorsteherin oder ein Wahlvorsteher, eine stellvertretende Wahlvorsteherin oder ein stellvertretender Wahlvorsteher, eine Schriftführerin oder ein Schriftführer, eine stellvertretende Schriftführerin oder ein stellvertretender Schriftführer sowie zwei bis vier Beisitzenden.

Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:

  • einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher
  • einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher
  • einer Schriftführerin oder einem Schriftführer
  • einer stellvertretenden Schriftführerin oder einem stellvertretenden Schriftführer
  • und 2 - 4 Beisitzenden.

Bei der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wunschaufgabe auszuwählen. Falls Sie unsicher sind, welche Aufgabe am besten zu Ihnen passt, können Sie gerne "alle Tätigkeiten" auswählen. Wir werden dann im Nachgang eine passende Aufgabe für Sie finden und Ihnen alle nötigen Informationen zukommen lassen.

Aufgaben des Wahlvorstandes:

  • Vorbereitung des Wahllokals vor Beginn der Wahlhandlung
  • Überprüfung der Wahlberechtigung und Entscheidungen über die Zulassung oder Zurückweisung von Wählern
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Führung des Wählerverzeichnisses
  • Überwachung der Wahlkabinen zur Gewährleistung des Wahlgeheimnisses
  • Aufsicht über die Wahlurne
  • Ausfüllen der Wahlniederschrift
  • Sortieren der Stimmzettel und Auszählen der Stimmen
  • Entscheidung über die Gültigkeit von Stimmzetteln oder Stimmen
  • Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk
  • Telefonische Übermittlung des Wahlergebnisses an die zentrale Ergebnisaufnahme

Voraussetzungen

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit
  • Wohnsitz oder dauerhafter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat

Alle Mitglieder des Wahlvorstands verpflichten sich zur unparteiischen Ausübung ihres Amtes und zur Wahrung der Verschwiegenheit.

Ihre Ansprechpartnerin

Melanie Berg-Meyer