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Bürger-Info-System

Werkstatt für behinderte Menschen Anerkennung

Werkstätten für behinderte Menschen ermöglichen Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben und erfüllen damit eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Sie erhalten verschiedene Vergünstigungen, z.B. die bevorzugte Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand.

Um diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen diese Werkstätten eine Anerkennung.

Werkstätten für behinderte Menschen ermöglichen Menschen mit Behinderungen die

Teilhabe am Arbeitsleben und erfüllen damit eine wichtige gesellschaftliche

Funktion. Sie

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesagentur für Arbeit. Sie trifft auf Antrag die Entscheidung über die Anerkennung im Einvernehmen mit dem Träger der Eingliederungshilfe.

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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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§ 225 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX)

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Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM)

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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