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Samtgemeinde Jümme
Rathausring 8-12
26849 Filsum

Tel.: 04957/9180-0
Fax: 04957/9180-40
E-Mail : gemeinde(at)juemme.de
Homepage: www.juemme.de

Redaktion:
Chefredaktion:
Ralf Möhlmann (Struktur und Inhalt)
Dennis Schober (Technik)

Redakteure:
Margret Watzke
Rena Broers
Traute Wykhoff
Friedegund Specht
Hiltrud Roos
Ralf Möhlmann

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Datenschutzbeauftragter der Samtgemeinde Jümme
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Rathausring 8 - 12, 26849 Filsum
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Brühlstr. 9, 30169 Hannover
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Design & Realisierung
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Hinweise zum E-Mail-Versand:
Wir weisen Sie daraufhin, dass Daten welche mittels E-Mail über das Internet gesendet werden, ungesichert sind. Es ist nicht ausgeschlossen, dass übermittelte Daten von unbefugten Dritten gelesen, verändert oder gelöscht werden. Bitte schicken Sie uns deshalb keine vertraulichen Daten über das Internet! Ob sie der Samtgemeinde Jümme per E-mail schreiben, liegt allein bei Ihnen.

Bis auf Weiteres darf Ihnen die Samtgemeinde Jümme aber nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten. Sie möchten sicherlich nicht, dass Unbefugte aus der Antwort Einblick in Ihre persönlichen Verhältnisse nehmen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass eine ggf. erforderliche Antwort auf Ihre Fragen und Anträge weiterhin auf dem üblichen Weg erfolgen muss.

Bitte geben Sie daher für diese Zwecke in Ihrer E-Mail Ihre vollständige Anschrift und Telefonnummer an.

Eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation ist derzeit mit der Samtgemeinde Jümme nicht möglich. Wenn dies der Fall ist, erfolgt eine Information an dieser Stelle.

Beachten Sie bitte, dass das Zustellungsrisiko, insbesondere bei fristwahrenden Schreiben per E-Mail, bei Ihnen liegt.

Nicht zulässige per E-Mail ist die Übersendung von Anträgen und anderen Schriftstücken, wenn eine eigenhändige Unterschrift vom Gesetz vorgesehen ist.

Die Samtgemeinde Jümme ist aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, eingehende E-Mails grundsätzlich wie normale Briefpost zu behandeln. Sie können also durch die Kommunikation per E-Mail keine wesentlich beschleunigte Erledigung Ihres Anliegens erwarten. Die Beschleunigung durch den Wegfall von Postlaufzeiten bleibt Ihnen allerdings erhalten.    

Zugangseröffnung für rechtsverbindliche elektronische Kommunikation  
Die Samtgemeinde Jümme bietet mit der Einführung der sogenannten Virtuellen Poststelle, realisiert durch das Produkt „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP), die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung. Über diese Virtuelle Poststelle (VPS), können ab sofort rechtsverbindliche Mitteilungen und Dokumente elektronisch an die Kreisverwaltung gesandt werden. Die für viele Behördengänge benötigte eigenhändige Unterschrift wird hierbei durch eine „qualifizierte elektronische Signatur“ am Computer ersetzt. Bisher konnten online nur einfache (formfreie) Vorgänge abgewickelt werden, die keine Schriftform voraussetzen. Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i.V.m. § 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (Nds. VwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger oder die Empfängerin hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht. Die Samtgemeinde Jümme eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der im folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen, die ausschließlich für die elektronische Kommunikation mit der Samtgemeinde Jümme gelten.

Haftungsausschluss:

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