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Bürger-Info-System

Sachverständige für den Bereich der Landwirtschaft: Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Zu den Aufgaben der zuständigen Stelle gehört es, Sachverständige zur Erstellung von Gutachten zu bestellen und zu vereidigen.

Die Bestellungskörperschaften führen über die von ihnen bestellten und vereidigten Sachverständigen Verzeichnisse und erteilen hiermit gegenüber Interessierten Auskunft. Die einzelnen Verzeichnisse sind teilweise in Datenbanken zusammengefasst.

Bundeseinhetliche Sachverständigen-Datenbank des HandwerksIHK-Sachverständigenverzeichnis

Zu den Aufgaben der zuständigen Stelle gehört es, Sachverständige zur

Erstellung von Gutachten zu bestellen und zu vereidigen.

Die Bestellungskörperschaften führen über

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Kammer.

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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:

Institut für Sachverständigenwesen

§ 91 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO)§ 36 Gewerbeordnung (GewO)§ 36a Gewerbeordnung (GewO)

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