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Bürger-Info-System

Qualitätsprüferinnen/Qualitätsprüfer nach Wirtschaftsprüferordnung Registrierung

Die Qualitätskontrolle wird durch bei der zuständigen Stelle registrierte Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, sogenannte Prüfer für Qualitätskontrolle, durchgeführt.

Die Qualitätskontrolle wird durch registrierte Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, sogenannte Prüfer für Qualitätskontrolle, durchgeführt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer (WPK).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen AnsprechpartnerWirtschaftsprüferkammer: Haupt- und Landesgeschäftsstellen

Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Informationen der Wirtschaftsprüferkammer

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist in schriftlicher Form an die zuständige Stelle zu richten.

Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer an.

nicht angegeben

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

nicht angegeben

Informationen und Broschüren der WPK

§ 57a Absatz 3 Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO)

nicht angegeben

nicht angegeben

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

nicht angegeben

List-ID 465 (Positivliste; Stand: 13.09.2018)