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Bürger-Info-System

Landschafts- und Grünordnungspläne

Landschaftspläne und Grünordnungspläne sind Instrumente des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Gebiete der zuständigen Stelle bzw. für Gebietsteile. Sie werden von den zuständigen Stellen im eigenen Wirkungskreis erstellt. Die Grundlagen der Landschaftspläne sind der vorliegende Landschaftsrahmenplan und der "Leitfaden Landschaftsplan". Er kann beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bezogen werden.

Landschaftspläne sind aufzustellen, Grünordnungspläne können für Teilgebiete der zuständigen Stelle aufgestellt werden. Der Grünordnungsplan wird inhaltlich aus dem übergeordneten Landschaftsplan abgeleitet.

Leitfaden Landschaftsplan

Landschaftspläne und Grünordnungspläne sind Instrumente des Naturschutzes und

der Landschaftspflege für die Gebiete der zuständigen Stelle bzw. für

Gebietsteile. Sie we

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

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Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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Informationen zur Landschaftsplanung

§ 11 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG)§ 4 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)

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