Bürger-Info-System
Hunderegister Abmeldung wegen Aufgabe der Hundehaltung
Die Aufgabe der Hundehaltung ist der zuständigen Stelle mitzuteilen. Dies kann online oder per Formular geschehen.
Online-Anmeldung des HundesDie Aufgabe der Hundehaltung ist der zuständigen Stelle mitzuteilen. Dies kann online oder per Formular geschehen.
Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.
Hunderegister Niedersachsen§ 16 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
nicht angegeben
Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach Aufgabe der Hundehaltung zu erfolgen.
nicht angegeben
nicht angegeben
§ 6 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)nicht angegeben
nicht angegeben
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport und Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)
nicht angegeben
nicht angegeben
Ansprechpartner

