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Bürger-Info-System

Hunderegister Abmeldung wegen Aufgabe der Hundehaltung

Die Aufgabe der Hundehaltung ist der zuständigen Stelle mitzuteilen. Dies kann online oder per Formular geschehen.

Online-Anmeldung des Hundes

Die Aufgabe der Hundehaltung ist der zuständigen Stelle mitzuteilen. Dies kann online oder per Formular geschehen.

Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.

Hunderegister Niedersachsen§ 16 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen keine Gebühren an.

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Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach Aufgabe der Hundehaltung zu erfolgen.

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§ 6 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport und Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)

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