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Bürger-Info-System

Sperrmüll abgeben

Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.

Sperrmüll wird für gewöhnlich beim Wertstoffhof abgeben.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

öffentlich-rechtliche Entsorger

Sie haben Sperrmüll und wollen diesen abgeben.

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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bitte setzen Sie sich mit ihrem lokalen Entsorgungsunternehmen in Verbindung.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Versorger.

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Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von AbfällenNiedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)

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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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MU, Landesredaktion