Bürger-Info-System
Sperrmüll abgeben
Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.
Sperrmüll wird für gewöhnlich beim Wertstoffhof abgeben.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
öffentlich-rechtliche Entsorger
Sie haben Sperrmüll und wollen diesen abgeben.
nicht angegeben
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bitte setzen Sie sich mit ihrem lokalen Entsorgungsunternehmen in Verbindung.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Versorger.
nicht angegeben
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von AbfällenNiedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)nicht angegeben
nicht angegeben
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
nicht angegeben
MU, Landesredaktion
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