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Bürger-Info-System

Vertretung für eine Patentanwältin/einen Patentanwalt

Patentanwältinnen und Patentanwälte müssen für eine Vertretung sorgen,

  • wenn sie länger als eine Woche daran gehindert sind, ihren Beruf auszuüben.
  • wenn sie sich länger als eine Woche von ihrer Kanzlei entfernen wollen.

Patentanwältinnen und Patentanwälte müssen für eine Vertretung sorgen,

* wenn sie länger als eine Woche daran gehindert sind, ihren Beruf auszuüben.

* wenn sie sich

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Niedersächsisches Justizministerium

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