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Bürger-Info-System

Zollamtliche Überwachung Durchführung

Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren im persönlichen Gepäck können Sie nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitführen. Die Zollbehörden überwachen die Einfuhrbeschränkungen und Verbote und führen entsprechende Kontrollen durch.

Für private Einfuhren bestehen insbesondere in folgenden Bereichen Verbote und Beschränkungen:

  • Artenschutz;
  • Arzneimittel;
  • Betäubungsmittel;
  • Feuerwerkskörper;
  • gefährliche Hunde (Kampfhunde);
  • Lebensmittel;
  • nachgeahmte Waren (Produktpiraterie);
  • sanitärer Pflanzenschutz (z. B. Kartoffeln);
  • Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt;
  • Schutz der öffentlichen Ordnung (z. B. Pornographie);
  • Tierseuchenrecht (Haustiere, tierische Produkte);
  • Waffen und Munition (Sportwaffen, Jagdwaffen, verbotene Gegenstände).

Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren im persönlichen Gepäck

können Sie nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt im

grenzüberschreitenden Reiseverkeh

Informations- und Wissensmanagement der Zollverwaltung
Zentrale Auskunftsstelle
Carusufer 3-5
01099 Dresden

Telefon: 0351 44834-510
Fax: 0351 44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

die jeweilige Zollstelle

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Zoll online: Einschränkungen bei Einreisen innerhalb der EUZoll online: Einschränkungen bei Einreisen aus einem Nicht-EU-Staat

Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO)

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Bundesministerium der Finanzen

20.07.2017

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