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Bürger-Info-System

Beratung zur Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten in Anspruch nehmen

Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?

Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu

bestimmten Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Ernstfall

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§ 3 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)§ 4 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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15.12.2020

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