Bürger-Info-System
Kommunale Ehrungen
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag oder
- 100. Geburtstag.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben,
können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur
Verleihung s
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
nicht angegeben
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Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
nicht angegeben
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
nicht angegeben
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