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Bürger-Info-System

Geflügelproduktion Überwachung

Zur Vereinfachung des Handelsverkehrs gibt es Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch. Sie sollen den Markt transparenter machen. Sie gelten für bestimmte Kategorien von Geflügelfleisch von Hühnern, Enten, Gänsen, Truthühnern und Perlhühnern. Innerhalb der EU darf dieses Geflügelfleisch nur vermarktet werden, das diesen Normen entspricht und keiner Behandlung mit Ausnahme einer Kältebehandlung unterworfen wurde.

Informationen zum Thema "Geflügelfleisch" auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Zur Vereinfachung des Handelsverkehrs gibt es Vermarktungsnormen für

Geflügelfleisch. Sie sollen den Markt transparenter machen. Sie gelten für

bestimmte Kategorien von

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Prüfer der zuständigen Stelle kontrollieren die Qualität des Geflügelfleisches und die Einhaltung der Mindestbedingungen bei den Erzeugern von Geflügel, die für die Verwendung von Angaben über die Haltungsform (zum Beispiel bäuerliche Auslaufhaltung, bäuerliche Freilandhaltung, extensive Bodenhaltung) zugelassen sind. Ferner wird auf allen Handelsstufen die korrekte Kennzeichnung von Geflügelfleisch (frisch, gefroren, tiefgefroren), Geflügelteilstücken, Geflügelfleisch in Fertigpackungen sowie nicht in Fertigpackungen kontrolliert. Es wird außerdem bei gefrorenen oder tiefgefrorenen Hähnchen der Wassergehalt geprüft, der einen bestimmten technisch unvermeidbaren Wert nicht überschreiten darf.

Verstöße gegen die geltenden Rechtsvorschriften werden mit Verwarnungen oder Bußgeldern geahndet. Gegebenenfalls wird auch geprüft, ob dem Betrieb die Registrierung für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen entzogen werden sollte.

Es müssen ggf. Fristen beachet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)Verordnung (EG) Nr.543/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für GeflügelfleischVerordnung (EG) Nr. 589/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für EierVerordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch (GFlFleischV)Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier (EiMarktV)

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Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

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