Bürger-Info-System

Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust

Bei Verlust von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

§ 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

AG Kommunenredaktion