Bürger-Info-System

Vertretung für eine Patentanwältin/einen Patentanwalt

Patentanwältinnen und Patentanwälte müssen für eine Vertretung sorgen,

  • wenn sie länger als eine Woche daran gehindert sind, ihren Beruf auszuüben.
  • wenn sie sich länger als eine Woche von ihrer Kanzlei entfernen wollen.

Niedersächsisches Justizministerium