Die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten dauert drei Jahre und kombiniert berufspraktische Einsätze in der Verwaltung mit theoretischen Lernphasen an der BBS I in Leer und am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung.
Das duale Bachelor-Studium Verwaltungswissenschaft verbindet praxisnahe Einsätze in der Gemeindeverwaltung mit theoretischen Studienphasen an der Hochschule.
Das bringst du mit:
Für die Ausbildung:
▪mindestens Sekundarabschluss I oder gleichwertigen Bildungsstand; die Fächer Mathematik, Deutsch, Englisch und Politik sollten mindestens die Note „befriedigend“ aufweisen
Für das Studium:
▪Fachhochschulreife oder Abitur
Außerdem solltest du Interesse an rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Zusammenhängen haben, teamfähig sein, Engagement zeigen, über gute Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeiten verfügen sowie selbstständig und strukturiert arbeiten können.
Das erwartet dich:
▪praxisnahe Einsätze in verschiedenen Bereichen der Gemeindeverwaltung
▪Vergütung, Urlaub und Arbeitszeiten nach den Bestimmungen des öffentlichen Dienstes
▪breit gefächerte theoretische Ausbildung bzw. Studieninhalte an BBS, Studieninstitut oder Hochschule
▪Flexible Arbeitsplatzgestaltung mit attraktivem Gleitzeitmodell schon während der Ausbildung
▪Bereitstellung eines iPads für die Dauer der Ausbildung
▪31 Tage Urlaub pro Kalenderjahr
▪Jahressonderzahlung
▪Jährliche Lernmittelpauschale von 50,00 Euro
▪Abschlussprämie in Höhe von 400,00 Euro
▪Vermögenswirksame Leistungen
▪Hansefit
Schwerbehinderte und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen (insbesondere Abschlusszeugnis und/oder letztes Schulzeugnis) richten Sie bitte bis zum 11.09.2026 per E-Mail an bewerbung@juemme.de
oder postalisch an:
Samtgemeinde Jümme
Rathausring 8–12
26849 Filsum
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Specht, Tel. 04957/918011
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

