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Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder Studium für den Studiengang Bachelor of Arts - Verwaltungswissenschaften

Zum 01.08.2026 suchen wir eine/n motivierte/n Auszubildende/n zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder Studierende/n für den Studiengang Bachelor of Arts - Verwaltungswissenschaften(m/w/d).

Die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten dauert drei Jahre und kombiniert berufspraktische Einsätze in der Verwaltung mit theoretischen Lernphasen an der BBS I in Leer und am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung.

Das duale Bachelor-Studium Verwaltungswissenschaften verbindet praxisnahe Einsätze in der Gemeindeverwaltung mit theoretischen Studienphasen an der Hochschule.

Das bringst du mit:

Für die Ausbildung:
▪mindestens Sekundarabschluss I oder gleichwertigen Bildungsstand; die Fächer Mathematik, Deutsch, Englisch und Politik sollten mindestens die Note „befriedigend“ aufweisen

Für das Studium:
▪Fachhochschulreife oder Abitur

Außerdem solltest du Interesse an rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Zusammenhängen haben, teamfähig sein, Engagement zeigen, über gute Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeiten verfügen sowie selbstständig und strukturiert arbeiten können.

Das erwartet dich:

▪praxisnahe Einsätze in verschiedenen Bereichen der Gemeindeverwaltung
▪Vergütung, Urlaub und Arbeitszeiten nach den tariflichen Bestimmungen des öffentlichen Dienstes
▪breit gefächerte theoretische Ausbildung bzw. Studieninhalte an BBS, Studieninstitut oder Hochschule

Schwerbehinderte und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen (insbesondere Abschlusszeugnis und/oder letztes Schulzeugnis) richten Sie bitte bis zum 24.10.2025 per E-Mail an bewerbung@juemme.de

oder postalisch an:

Samtgemeinde Jümme
Rathausring 8–12
26849 Filsum

Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Specht, Tel. 04957/9180-11.

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.