Aktuelles

Baugrundstücke in Filsum

Das Immobilienbüro Mohr Immobilien vermarktet aktuell 10 Bauplätze in zentraler Lage in Filsum.

Für den Verkauf gelten u.a. die Vergabekriterien der Gemeinde Filsum. 

Interesse?

Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 30.01.2026 bei Herr Marco Herzog 04957/9180-27; marco.herzog(at)juemme.de


Vergabekriterien der Gemeinde Filsum

Richtlinie für die Vergabe von Baugrundstücken

Im Interesse der Lesbarkeit wird nachfolgend auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich sind immer Frauen und Männer gemeint, auch wenn explizit nur eines der Geschlechter angesprochen wird.

1. Bauplätze werden vorrangig an Bewerber verkauft, die noch nicht Eigentümer eines Bauplatzes bzw. eines Wohnhauses oder einer Wohnung ist. Personen, die bereits Eigentümer eines Hauses bzw. einer Wohnung sind, können zugelassen werden, wenn dafür entsprechende Gründe vorhanden sind, die Punkte für eine Vergabe ausreichen und sie das neue Haus selbst bewohnen wollen (sh. Ziff. 2). Die jeweilige Entscheidung trifft der Verwaltungsausschuss. Ehepartner, Lebenspartner und in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Paare können nur gemeinsam einen Antrag stellen und kaufen.

2. Die Vergabe erfolgt nach einem Punktesystem, das sich an sozialen Gesichtspunkten orientiert. Der anliegende Punktekatalog ist Bestandteil dieser Richtlinie. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl hat danach den ersten Zugriff auf ein Baugrundstück. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los über die Reihenfolge des Zugriffs. Die Punktzahlvergabe ist anzuwenden, wenn mehr Bewerbungen vorliegen als Bauplätze vorhanden sind. Ansonsten erfolgt die Auswahl der Bewerber nach den Ziffern 2 – 7 der Richtlinie.

3. Die Richtlinie begründet keinen Rechtsanspruch auf Berücksichtigung bei der Vergabe der Baugrundstücke.

Punktekatalog

Kriterien für die Punktevergabe:

1. Wohnsitzzeiten in Filsum (Punkte pro Bewerber), mindestens

1 Jahr

2 Punkte

5 Jahre

4 Punkte

10 Jahre

6 Punkte

2. Für weitere im Haushalt gemeldete Personen wie folgt:

a) Jede unterhaltsberechtigte Person unter 18 bzw. in Ausbildung

6 Punkte

b) - Schwerbehinderung ab GdB 50, je behindertes Haushaltsmitglied 
    - Schwerbehinderung ab GdB 70, je behindertes Haushaltsmitglied

6 Punkte
7 Punkte

c) Eingestufter Pflegegrad, je pflegebedürftige Person
    - Pflegegrad 2 und 3
    - Pflegegrad 4
    - Pflegegrad 5


1 Punkt
2 Punkte
3 Punkte

3. Bewerber ohne Grundstücks-/Hauseigentum (je Bewerbung)

8 Punkte