Die Gemeinde Detern beabsichtigt die gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen "Feldweg" in Deternerlehe, "Am Altarm" in Neuburg und "Hammrichweg" in Velde als öffentliche Straßen einzuziehen.