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Aktuelles

Bekanntmachung der Gemeinde Detern:Ankündigung einer Teileinziehung einer Gemeindestraße

Es folgt eine Bekanntmachung der Gemeinde Detern bezüglich der Ankündigung einer Teileinziehung einer Gemeindestraße gemäß § 8 Abs. 2 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG).