Bekanntmachung der Gemeinde Filsum: Ankündigung einer Teileinziehung
Die Gemeinde Filsum beabsichtigt, eine Teilstrecke der Gemeindestraße "Möhlenweg" in der Ortschaft Lammertsfehn gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) teileinzuziehen.