Stand des Zwischenzählers online übermitteln
Jetzt online übermitteln!
Über unser Bürgerportal können Sie die Zählerstände des Zwischenzählers ganz einfach online übermitteln.
Sie sind unsicher beim Ablesen der Zählerstände? Mit dem online Formular können Sie ganz einfach ein Foto Ihres Zwischenzählers hochladen.
Es ist keine Registrierung im Bürgerportal erforderlich.
Wichtig
Die Übermittlung der Zählerstände muss bis spätestens zum 31.12.2025 erfolgt sein.
Nach Ablauf des Monats Februar des Folgejahres ist jegliche Absetzungsmöglichkeit ausgeschlossen.
Hinweis
Sobald Sie das Online-Formular ausgefüllt und eingereicht haben, liegen Ihre Daten dem Steueramt vor. Sie brauchen anschließend nichts weiter unternehmen – kein zusätzlicher Schriftverkehr oder Anruf notwendig!

