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Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen

Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun.

Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:

  • Offene Finanzanlegen
  • Geschlossene Finanzanlagen
  • Vermögensanlegen

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.

Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.

Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden

Keine besonderen Voraussetzungen

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen AnsprechpartnerDie für Sie zuständige IHK finden Sie hier:

  • Anmeldeformular je nach Vorgabe der IHK
  • Onlineverfahren: nein
  • Schriftformerfordernis: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung

Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.

  • Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit
  • Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil
  • Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung

Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde ausgehändigt

  • Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
  • Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang

Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.

§ 34f Absatz 2 Nr. 4 Gewerbeordnung (GewO)§ 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)

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Deutscher Industrie- und Handelskammertag

22.10.2020