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Bürger-Info-System

  • Eisenbahnsystem - Fahrzeugeinstellungsregister Änderung

    Sie halten ein Eisenbahnfahrzeug mit deutscher Fahrzeugnummer, das im europäischen Fahrzeugeinstellungsregister (EVR) eingetragen ist? Dann müssen Sie Änderungen, die das EVR betreffen, unverzüglich beim Eisenbahn-Bundesamt melden.