Neues Unternehmen oder selbständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau anmeldenSie gründen oder übernehmen ein land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen? Dann müssen Sie es bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anmelden.