Erhaltung und die Gestaltung von ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Gebäuden sowie die Umgestaltung von Bausubstanz hin zu einem ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Erscheinungsbild einschließlich der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen.
Weitere Informationen zum ELER - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums finden Sie hier.