Wenn Sie Ihre Stimme für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 per Briefwahl abgeben möchten, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen und zur Stimmabgabe.
Beantragung der Briefwahlunterlagen
Die Briefwahl können hier beantragen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der verkürzten Fristen durch die vorgezogene Wahl die Beantragung der Briefwahlunterlagen so früh wie möglich erfolgen sollte. Der Versand der Unterlagen beginnt voraussichtlich ab Ende der 7. Kalenderwoche, also ab dem 10. Februar 2025.
Wie beantrage ich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen?
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen müssen bei der Gemeinde beantragt werden, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Der Antrag muss dort spätestens bis zum 21. Februar 2025 um 15:00 Uhr eingehen.
Folgende Angaben sind im Antrag erforderlich:
- Familienname, Vorname
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, ggf. Adresszusatz, Postleitzahl und Ort)
- ggf. abweichende Anschrift, an die die Briefwahlunterlagen gesendet werden sollen
Falls Sie für eine andere Person die Briefwahlunterlagen beantragen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. In diesem Fall ist die Beantragung nur persönlich oder schriftlich möglich. Nutzen Sie hierfür gerne den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Mit einer schriftlichen Vollmacht können Sie die Unterlagen für maximal vier weitere wahlberechtigte Personen beantragen und abholen. Die Stimmabgabe selbst muss jedoch persönlich durch die jeweils wahlberechtigten Personen erfolgen.
Abholung der Briefwahlunterlagen
Die Unterlagen werden voraussichtlich ab dem 10.02.2025 per Post an die gemeldete Wohnanschrift oder eine alternative Adresse, beispielsweise den Urlaubsort, geschickt. Zwischen dem 11. und 21. Februar 2025 können Sie die Unterlagen auch persönlich bei der Gemeinde abholen. Dort können Sie auch direkt vor Ort wählen (Briefwahl an Ort und Stelle).
Postversand der Briefwahlunterlagen
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen auf dem Postweg zurücksenden möchten, beachten Sie bitte die seit 2025 verlängerte Zustellungszeit der Post. Planen Sie eine Zustellungszeit von 4 Werktagen ein, damit Ihre Unterlagen rechtzeitig ankommen. Alternativ können Sie die Wahlunterlagen auch persönlich im Rathaus abgeben. Der Antrag muss dort spätestens bis zum 21. Februar 2025 um 15:00 Uhr eingehen. Die Zustellungszeit von 4 Tagen gilt ebenso für den Versand der Briefwahlunterlagen an ihre genannte Adresse (sofern Innland), daher bitten wir Sie die Briefwahl frühstmöglich zu bentragen.
Information für Auslandsdeutsche
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Weitere Infos finden Sie hier.